Scheidungsanwalt

Der Scheidungsanwalt im Familienrecht

Scheidungsanwältinnen und Scheidungsanwälte und werden immer wieder danach gefragt: „Ist die Scheidung bzw. das Scheidungsverfahren mit nur einem gemeinsamen Scheidungsanwalt möglich? Einen „gemeinsamen Rechtsanwalt“ bzw. Fachanwalt für Familienrecht im Scheidungsverfahren kann es jedoch nicht geben. Denn ein Rechtsanwalt ist Parteivertreter und darf deshalb nur die Interessen seines Mandanten vertreten. Allerdings können die Ehegatten bei unstreitigen Ehescheidungen Einigkeit erzielen, dass lediglich ein Rechtsanwalt einen Ehescheidungsantrag stellt, das Scheidungsverfahren begleitet und den Ehescheidungstermin bei Gericht wahrnimmt und der Ehepartner lediglich zustimmt.

Ein Ehepartner kann bei unstreitigen Scheidungen deshalb auf den Anwalt verzichten.

Ein Scheidungsanwalt

Geeignete Fälle für eine Scheidung, in denen nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten wird, sind insbesondere diese, in denen kein Streit mehr über folgende Bereiche besteht.

In diesem Fall ist es möglich, dass ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der dann das Ehescheidungsverfahren einleitet. Das Prozedere läuft dann wie folgt:

Es findet eine Erstberatung statt, in der ein Auftrag erteilt wird und die Heiratsurkunde überreicht wird. Wichtige Informationen sind die persönlichen Angaben zu Ehegatten und Kindern, das Eheschließungsdatum, ein Ehevertrag, die Angaben zu Einkünften/Vermögen/Verbindlichkeiten und zu den Rentenversicherungen.

Der Scheidungsanwalt bzw. die Scheidungsanwältin reicht dann bei Gericht einen Ehescheidungsantrag ein und das Gericht stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Ehescheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu.

Sofern es sich um keine kurze Ehe (eine solche unter drei Jahren) handelt, wird auch im Regelfall der Versorgungsausgleich, das heißt der Rentenausgleich durchgeführt. Bei einer Kurzehe kann im Regelfall der Rentenausgleich unterbleiben. Nur wenn ein Ehegatte oder beide den Antrag stellen, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Scheidungsanwalt und Versorgungsausgleich

Die Prüfung des Versorgungsausgleichs nimmt einen Zeitrahmen von mehreren Monaten in Anspruch. Nachdem dieser geklärt ist (oder wenn dieser bei Kurzehen nicht zu klären ist), bestimmt das Gericht einen Ehescheidungstermin und lädt hierzu den Rechtsanwalt und beide Ehegatten.

Beide Ehegatten erscheinen dann gemeinsam mit dem Rechtsanwalt zum Gerichtstermin. Dort hört der Richter beide Ehegatten zu den Ehescheidungsvoraussetzungen an, was in unstreitigen Fällen lediglich einige Minuten in Anspruch nimmt und scheidet die Ehe.

Der Ehescheidungsbeschluss wird dann beiden Ehegatten zugestellt. Nach Zustellung tritt die Rechtskraft des Ehescheidungsbeschlusses nach einem Monat ein.

Für Mandanten zahlt es sich in jedem Fall aus, nur ein unstreitiges Ehescheidungsverfahren zu führen und die mögliche Ehescheidungsfolgesachen, wie Kindschaftssachen, Ehegattenunterhalt, Hausrat und Ehewohnung sowie Zugewinnausgleich im Rahmen einer Mediation oder einer außergerichtlichen Kooperation mit dem anderen Ehegatten/dessen Scheidungsanwalt zu regeln.

Manchmal ist es besser früher an später zu denken. Ein Scheidungsanwalt hilft nicht nur in der Situation der Trennung. Ein Scheidungsanwalt kann auch im Vorfeld einer Eheschließung beratend tätig werden. Etwa in der Gestaltung eines Ehevertrags. Ein Ehevertrag wird nicht nur dazu geschlossen, Vorsorge im Falle einer Scheidung zu treffen. An eine etwaige Scheidung möchte niemand vor der Hochzeit und Eheschließung denken. Dennoch ist es Tatsache, dass nach den Berechnungen der Standesämter etwa jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Mit einem Ehevertrag kann nicht nur einem Streit begegnet werden, beide Parteien können mit dem Abschluss eines Ehevertrags im Vorfeld in wichtigen Fragen eine Klärung erzielen. Die Aufteilung der Güter und oder der Umfang von Unterhalts und Versorgungsansprüchen kann im Vorfeld durch einen Ehevertrag geregelt werden. Aber nicht nur das. Eine Vertrag bietet vielfältige Möglichkeiten. Und: er kann vor der Ehe abgeschlossen werden.

SchraderMansouri Rechtsanwälte Dezernat Familienrecht